The translation of the AGBs (General Terms and Conditions) are found here.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der C2Call GmbH
Präambel
Die C2Call GmbH stellt auf den Domains www.FriendCaller.com und www.C2Call.com die Möglichkeit zur Verfügung, sich für eine neuartige Internettelefonie registrieren zu lassen. Nach der einmaligen Registrierung erhält der Kunde die Möglichkeit, direkt andere Internetteilnehmer über VoIP zu kontaktieren. VoIP ist eine Abkürzung für Voice over Internet Protocol. Dies bedeutet, dass über Computernetzwerke telefoniert wird, die nach bestimmten Internet-Standards aufgebaut sind. Ein Softwaredownload ist hierfür nicht erforderlich, da während der Nutzung von FriendCaller oder C2Call eine temporäre Datei, ein sog. Java Applet, in den Arbeitsspeicher des Nutzers geladen wird, welche die Verbindung zu anderen Internetteilnehmern herstellt. Der ansonsten erforderliche Download von Software auf die Festplatte des Nutzers ist nicht erforderlich. Für die Nutzung der FriendCaller- oder C2Call-Internettelefonie gelten die nachfolgenden Bedingungen.
§ 1 Vertragsschluss
(1) Der Vertrag über die Nutzung von VoIP-Leistung kommt zustande, wenn FriendCaller oder C2Call den Auftrag des Kunden zur Erbringung der Dienstleistungen annimmt. Der Kunde erteilt den Auftrag, indem er die Registrierung auf den Domains www.FriendCaller.com oder www.C2Call.com erfolgreich abgeschlossen hat. Der Kunde ist 30 Kalendertage an seinen Auftrag gebunden. Der Auftrag gilt als angenommen, wenn FriendCaller oder C2Call die erste Verbindung zwischen dem Kunden und einem anderen Internetteilnehmer freigeschaltet hat oder eine entsprechende Zugangsmöglichkeit für den Kunden geschaffen hat. Der Auftrag gilt ferner als angenommen, wenn der Kunde ein Guthaben im Sinne von § 6 dieser AGB aufgeladen hat. Hierbei ist es unerheblich, ob der Kunde eine kostenlose oder kostenpflichtige Verbindung nutzt. FriendCaller oder C2Call wird dem Kunden nach erfolgreicher Registrierung eine automatische Bestätigungsmail zusenden.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten auch für solche Nutzer, die nicht selbst registriert sind und eine Einladung eines registrierten Kunden angenommen haben. Eine solche Einladung nimmt der nicht registrierte Nutzer an, wenn er einen speziellen Link aktiviert, den der registrierte Kunde zuvor per Mail an den nicht registrierten Nutzer versandt hat. Der nicht registrierte Nutzer akzeptiert diese AGB, indem er das Feld ¨Einverständnis mit den AGB¨ auswählt und die Herstellung der Verbindung wünscht. Anschließend kann der nicht registrierte Nutzer den registrierten Kunden zurückrufen. Der nicht registrierte Nutzer kann weder ein Guthaben aufladen noch Einladungen zur Telefonie via E-Mail versenden. Der nicht registrierte Nutzer wird kein Vertragspartner von FriendCaller oder C2Call.
(3) Der Vertrag mit FriendCaller oder C2Call hat keine Mindestlaufzeit.
(4) Der Kunde wählt im Rahmen der Registrierung einen Benutzernamen und ein Passwort, mit denen sich der Kunde nach erfolgreicher Registrierung bei jeder Nutzung von FriendCaller oder C2Call anmeldet. Das Passwort muss bestimmten Anforderungen, z.B. einer Mindestzeichenanzahl, genügen, um vom System akzeptiert zu werden. Der Kunde wird vom System auf die Anforderungen hingewiesen. Der Benutzername muss zwingend eine e-Mail Adresse sein, die dem Kunden autorisiert zugänglich ist. Eine nachträgliche Änderung des Benutzernamens ist nicht möglich. Der Kunde ist verpflichtet, sein Passwort vor dem Zugriff Dritter zu schützen und es Dritten nicht zur Verfügung zu stellen.
§ 2 Kündigung
(1) Der Kunde kann den Vertrag beenden, indem er unter www.FriendCaller.com oder www.C2Call.com seinen Account kündigt. Verfügt der Kunde zum Zeitpunkt der Kündigung über ein Guthaben bei FriendCaller oder C2Call wird der Kunde auf die Existenz seines Guthaben hingewiesen. Er wird ferner darauf aufmerksam gemacht, dass bei einer Kündigung das bestehende Guthaben unwiderruflich erlischt und keine Rückerstattung des Guthabens erfolgt.
(2) Die Kündigung wird 4 Wochen nach Zugang der Kündigungserklärung wirksam. Der Kunde hat die Möglichkeit, innerhalb dieses Zeitraums ein ggf. bestehendes Guthaben zu verbrauchen. Zu dem o.g. Zeitpunkt wird der FriendCaller- oder C2Call- Account unwiderruflich gelöscht. Ab diesem Zeitpunkt ist der gesamte Account mit Kontaktdaten und Einzelverbindungsnachweisen gelöscht und nicht wiederherstellbar. Hierzu sind FriendCaller und C2Call aus Gründen des Datenschutzes verpflichtet.
Um FriendCaller oder C2Call nutzen zu können, muss der Kunde über eine Internetverbindung, ein Mikrophon sowie Kopfhörer bzw. Lautsprecher verfügen.
§ 4 Notrufnummern
Über FriendCaller und C2Call ist eine Nutzung der Notrufnummern, insbesondere 110 sowie 112, technisch nicht möglich, da bei der Internettelefonie der geographische Anknüpfungspunkt fehlt. Daher wird der Kunde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Nutzung von Notrufnummern mit FriendCaller und C2Call nicht möglich ist.
§ 5 Verbindungsentgelte
(1) Bei FriendCaller und C2Call gibt es insgesamt drei unterschiedliche Arten von Telefonverbindungen. Jeder FriendCaller oder C2Call Kunde hat die Möglichkeit, kostenlos andere Internetteilnehmer über FriendCaller oder C2Call im Wege des VoIP zu erreichen. Insoweit fallen keine speziellen Verbindungsentgelte bei FriendCaller oder C2Call an. Beim Kunden können jedoch zeit- oder volumenabhängige Nutzungsentgelte für die Bereitstellung der Internetverbindung entstehen. Solche Kosten entstehen jedoch lediglich im Verhältnis des Providers zum Kunden und können von FriendCaller oder C2Call nicht beeinflusst werden.
(2) Ferner gibt es die Möglichkeit, dass der Kunde über VoIP eine Festnetz-, Satelliten- oder Mobilfunknummer anruft, wodurch kostenpflichtige Verbindungsentgelte anfallen. Die Höhe der Verbindungsentgelte ergibt sich aus der Telefonnummer, die der Kunde anrufen möchte. Das jeweilige Entgelt ergibt sich aus der nationalen oder internationalen Vorwahl und /oder speziellen Verbindungskosten bei Mobilfunk - und/oder bestimmten Festnetzanbietern. Die jeweiligen Verbindungsentgelte für den VoIP-Dienst ergeben sich aus der bei Verbindungsbeginn gültigen Preisliste für das vom Kunden gewählte Produkt. Die aktuelle Preisliste ist jederzeit online unter www.FriendCaller.com oder www.C2Call.com zu finden. Die Benutzeroberflächen von FriendCaller und C2Call ermöglichen es dem Kunden, sich nach Eingabe der zu wählenden Telefonnummer und vor dem Aufbau der Verbindung, das jeweilige Verbindungsentgelt anzeigen zu lassen. Bei einem Zugriff über Partnerseiten, die FriendCaller oder C2Call in ihr Online Angebot eingebunden haben, steht diese Funktion unter Umständen nicht zur Verfügung. FriendCaller und C2Call sichern zu, dass sich bei einer begonnenen Verbindung die Verbindungsentgelte nicht während der Verbindung ändern. Aufgrund der Volitalität der Verbindungsentgelte müssen FriendCaller und C2Call ihre Preislisten stets aktuell halten, so dass sich die Einzelverbindungsentgelte von Zeit zu Zeit ändern können. Während einer Verbindung ändern sich die Verbindungsentgelte jedoch nicht.
(3) Ferner bieten FriendCaller und C2Call dem Kunden die Möglichkeit an, eingehende Anrufe auf eine vorher festgelegte Festnetz- und/oder Mobilfunknummer umzuleiten. Für die Weiterleitung gelten die Verbindungsentgelte in der jeweils gültigen Fassung, die unter www.FriendCaller.com oder www.C2Call.com jederzeit einsehbar sind. Hinsichtlich möglicher Änderungen der Entgelte gilt § 5 dieser AGB.
§ 6 Abrechnung und Zahlung
(1) FriendCaller und C2Call bieten eine Vielzahl von Bezahlverfahren an, über die der Kunde ein Guthaben für kostenpflichtige VoiP-Verbindungen im Sinne von § 5 dieser AGB aufladen kann.
(2) Bei den Prepaid-Verfahren kann der Kunde Guthaben in verschiedenen Stückelungen aufladen. Nach der Auswahl eines bestimmten Guthabens wird der Kunde nach seiner Wahl automatisch auf die Domain eines Kooperationspartners weitergeleitet. Dort muss sich der Kunde einmalig registrieren, wobei die einzelnen Registrierungsschritte und rechtlichen Rahmenbedingungen ausschließlich von unseren Partnerunternehmen zu verantworten sind.
(3) Nach erfolgreicher Registrierung bei einem Kooperationspartner und Überweisung des Guthabens an FriendCaller oder C2Call wird ein Konto bei FriendCaller oder bei C2Call errichtet, welches dem Kunden den jeweiligen Guthabenstand anzeigt. Dieses Guthaben kann der Kunde dann abtelefonieren. Sobald das Online-Konto ein bestimmtes Guthaben unterschreitet, wird der Kunde hierüber informiert. Eine Pflicht zur Aufladung des Guthabens besteht nicht. Endet das Guthaben während einer laufenden VoIP-Verbindung, wird diese automatisch getrennt.
§ 7 Datenschutz
(1) Rechtsgrundlage für den Umgang mit personenbezogener Daten des Kunden sind u. a. das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telekommunikationsgesetz (TKG). Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Betroffene eingewilligt hat oder das TKG oder eine andere Rechtsvorschrift es anordnet oder erlaubt. Eine Datenverarbeitung ist hiernach insbesondere zulässig, soweit dies erforderlich ist. Erforderlich ist dies zur Begründung und Gestaltung des Vertragsverhältnisses (Bestandsdaten), zur Erbringung der Telekommunikationsdienstleistung (Verbindungsdaten) sowie deren Abrechnung im Zusammenhang mit dem Guthaben bei FriendCaller oder C2Call (Abrechnungsdaten).
(2) FriendCaller und C2Call sind berechtigt, Bestandsdaten zur Kundenberatung, zur Werbung für eigene Angebote sowie zur Marktforschung zu verarbeiten und zu verwenden, soweit dies für diese Zwecke erforderlich ist.
(3) FriendCaller und C2Call sind berechtigt, folgende Verbindungsdaten zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen, wenn dies zur Erfüllung des Vertrages erforderlich ist:
die Nummer oder Kennung der beteiligten Anschlüsse oder Endeinrichtung, personenbezogene Berechtigungskennungen, bei Verwendungen von Kundenkarten auch die Kartennummer, bei mobilen Anschlüssen auch die Standortdaten
den Beginn und das Ende der jeweiligen Verbindung nach Datum und Uhrzeit und soweit die Entgelte davon abhängen, die übermittelten Datenmengen
den vom Nutzer in Anspruch genommenen Telekommunikationsdienst
die Endpunkte von festgeschalteten Verbindungen, ihren Beginn und ihr Ende nach Datum und Uhrzeit und, soweit die Entgelte davon abhängen, die übermittelten Datenmengen
sonstige zum Aufbau und zur Aufrechterhaltung der Telekommunikation sowie zur Entgeltabrechnung notwendigen personenbezogenen Daten.
(4) FriendCaller und C2Call stellen dem Kunden einen, über sein persönliches Konfigurationsmenü auf den Websites von www.FriendCaller.com oder www.C2Call.com einsehbaren, Einzelverbindungsnachweis (EVN) zur Verfügung, in dem die gewählten kostenpflichtigen Verbindungen mit Zeit- und Kostenangabe aufgeführt sind. Sobald der Kunde über die Vornahme der entsprechenden Einstellungen in seinem Konfigurationsmenü beantragt, dass der EVN anonymisiert dargestellt wird, macht FriendCaller oder C2Call in dem zur Verfügung gestellten Einzelverbindungsnachweis die letzten drei Ziffern jeder aufgeführten Verbindung unkenntlich. Der Kunde wird alle zum Haushalt gehörenden Mitbenutzer des FriendCaller- oder des C2Call-Telefonieanschlusses und künftige Mitbenutzer unverzüglich darüber informieren, dass ihm die Verbindungsdaten zur Erteilung des Nachweises bekanntgegeben werden.
(5) Erbringen FriendCaller oder C2Call zusammen mit Dritten oder über Dritte - im In- und Ausland - eine Leistung, namentlich Anrufe auf Netzanderer Anbieter, Informationsdienste, Roaming, WAP, ERP, Infokiosk usw. oder bezieht der Kunde Leistungen von Dritten über das Netz von FriendCaller oder C2Call, so können FriendCaller oder C2Call diesem Dritten Daten über die Kunden bekanntgeben, sofern diese Bekanntgabe für die Erbringung und Abwicklung dieser Leistung oder für das Inkasso notwendig sind. Liegt weder grobe Fahrlässigkeit noch Vorsatz von FriendCaller oder C2Call vor, haftet FriendCaller oder C2Call hierbei jedoch nicht für eine evtl. missbräuchliche Verwendung der Daten durch Dritte.
§ 8 Haftung
(1) Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlung, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften FriendCaller und C2Call für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritte sowie aus sonstigen mittelbaren und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von FriendCaller oder von C2Call garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Kunden gegen solche Schäden abzusichern.
(2) Die Haftungsbeschränkungen und Ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens von FriendCaller oder von C2Call entstanden sind, sowie bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Soweit die Haftung von FriendCaller oder von C2Call ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen von FriendCaller oder von C2Call.
§ 9 Änderung von AGB
FriendCaller und C2Call sind berechtigt, die vorliegenden AGB zu ändern. Die Änderungen werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten auf der Startseite der Domains www.FriendCaller.com und www.C2Call.com bekannt gemacht. Der Kunde kann der Änderung mit einer Frist von vier Kalenderwochen nach Zugang der Mitteilung widersprechen. Ansonsten gilt die Änderung als genehmigt. Widerspricht der Kunde der Änderung steht FriendCaller oder C2Call ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Sofern der Kunde bei Ausübung des Kündigungsrechts über ein Guthaben verfügt, wird ihm dieses auf Antrag zurückerstattet.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Jede Änderung des Vertrages, auch mündliche Vereinbarungen, bedarf zu deren Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen bei Abschluss des zugrunde liegenden Vertrages nicht. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Sofern der Kunde ein Kaufmann im Sinne des HGB oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, ist das Amtsgerichts unseres Geschäftssitzes ausschließlicher Gerichtsstand. Dies gilt sowohl für die sachliche als auch für die örtliche Zuständigkeit.
(3) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bedingung ist durch eine andere gültige Bedingung zu ersetzen, die dem Regelungsgehalt am nächsten kommt, der zwischen den Parteien vereinbart worden wäre, wenn sie die Nichtigkeit der ungültigen Bestimmung vorher gekannt hätten.
Letztes Update: Dezember, 2008
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